Ungarn streicht Orbáns Anti-LGBTQ-Regeln
Fünf Jahre lang behandelte Ungarns Kinderschutzgesetz Homosexualität und Geschlechtsangleichung ausdrücklich als Inhalte, vor denen Minderjährige geschützt werden müssten. Der Entwurf der Regierung Magyar streicht die 2021 unter Viktor Orbán eingeführten Verbote, Minderjährigen die „Darstellung" oder „Förderung" von Homosexualität und Geschlechtsangleichung zugänglich zu machen. An ihre Stelle tritt eine allgemeine Regel: Verboten werden sollen Inhalte, welche die körperliche, geistige, emotionale oder moralische Entwicklung von Kindern „ernsthaft beeinträchtigen" können. Die Regierung erklärt, die neue Regel richte sich gegen Pornografie, sexuellen Missbrauch, Ausbeutung und Manipulation und gelte unabhängig von der sexuellen Orientierung.
Damit reagiert Ungarn auf das Urteil vom 21. April 2026. Der Europäische Gerichtshof stellte Verstöße gegen die Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste, die Dienstleistungsfreiheit, die Datenschutz-Grundverordnung und die Grundrechtecharta fest, darunter Menschenwürde, Privatleben, Meinungsfreiheit und Diskriminierungsverbot. Erstmals in einem Vertragsverletzungsverfahren erkannte das Gericht zudem einen eigenständigen Verstoß gegen Artikel 2 des EU-Vertrags, in dem Grundwerte wie Menschenwürde, Gleichheit und Minderheitenschutz festgeschrieben sind. Das Gericht nannte das Gesetz ein „koordiniertes Bündel diskriminierender Maßnahmen", das der Identität der Union als gemeinsamer Rechtsordnung widerspricht. Magyar hatte im Mai bereits 16,4 Milliarden Euro eingefrorener EU-Mittel freibekommen; die Gesetzesänderung soll nach seinen Worten eine Strafzahlung abwenden und weitere rund 500 Millionen Euro für Bildung verfügbar machen.
Die offene Frage liegt in der neuen Formulierung. Begriffe wie „moralische Entwicklung" lassen viel Raum für Auslegung. Sie können auf eindeutig schädliche Inhalte beschränkt werden. Behörden könnten sie aber auch erneut gegen Bücher, Filme oder Unterrichtsmaterial einsetzen, in denen gleichgeschlechtliche Paare oder transgeschlechtliche Menschen vorkommen. Der Entwurf ist noch kein geltendes Recht, ein Abstimmungstermin steht nicht fest. Nach der Verabschiedung prüft die Europäische Kommission, ob Ungarn das Urteil vollständig umgesetzt hat; hält sie die Änderungen für unzureichend, kann sie erneut vor Gericht ziehen und finanzielle Sanktionen beantragen. Eine Stellungnahme der Fidesz zum Entwurf lag am Montag nicht vor.
Magyar hat am 12. September außerdem eine Änderung der Adoptionsregeln von 2020 angekündigt, die Adoptionen auf Ehepaare beschränken und gleichgeschlechtliche Paare damit faktisch ausschließen. Grundlage ist ein 220 Seiten langer Kinderschutzbericht der Regierung; ein Gesetzentwurf liegt noch nicht vor. Das Urteil C-769/22 und die Pressemitteilung des Gerichtshofs sind bei EUR-Lex und curia.europa.eu abrufbar.
Der Text schildert eine konkrete Gesetzesänderung mit Daten, Zahlen und Quellen und benennt offene Auslegungsfragen sachlich.
Der Bericht beschreibt nicht nur ein Problem, sondern einen konkreten Schritt: die geplante Streichung der Verbote als Reaktion auf das EuGH-Urteil. Er stützt das mit Datum, Aktenzeichen, Summen und Hinweisen auf öffentlich abrufbare Dokumente. Gleichzeitig bleibt er ehrlich, indem er auf den unklaren Begriff der moralischen Entwicklung, den fehlenden Abstimmungstermin und die ausstehende Prüfung durch die Kommission hinweist. Mehr Gewicht bekäme der Text durch Stimmen Betroffener oder Fachleute, die einordnen, wie wirksam die Neuregelung in der Praxis sein dürfte.
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