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Kraftwerks-Auktion: Mehr Gebote als Platz

Deutschland sucht Kraftwerke, die Strom liefern, wenn Wind und Sonne über Tage ausfallen. Die Bundesnetzagentur hat mitgeteilt, dass die erste Ausschreibung über 4.500 Megawatt deutlich überzeichnet ist. Wer einen Zuschlag erhält, bekommt 15 Jahre lang eine garantierte Vergütung.

Lange war fraglich, ob sich genügend Investoren für Deutschlands neue Reservekraftwerke finden. Zum ersten Gebotstermin am 8. September lagen der Bundesnetzagentur nun mehr Gebote vor als ausgeschriebene Leistung. Wie groß der Überhang ist, hat die Behörde nicht mitgeteilt. Ausgeschrieben waren 4.500 Megawatt „reduzierte Leistung", die erste von sechs Runden mit insgesamt 12 Gigawatt; eine zweite Runde über weitere 4.500 Megawatt folgt noch 2026, 2.000 Megawatt im Mai 2027.

Die „reduzierte Leistung" bewertet, wie zuverlässig eine Anlage zur Versorgungssicherheit beiträgt: Ein Gaskraftwerk mit 500 Megawatt zählt mit dem Faktor 0,85 als 425 Megawatt, ein Batteriespeicher mit zehn Stunden Kapazität mit dem Faktor 0,58 als 290 Megawatt. Anlagen müssen mindestens zehn Stunden am Stück mit 80 Prozent ihrer Leistung laufen können. Der Höchstpreis dieser Runde liegt bei 244.000 Euro je Megawatt reduzierter Leistung und Jahr; bei voller Ausschöpfung wären das rechnerisch bis zu 1,1 Milliarden Euro jährlich für diese Runde. Vergütet wird die Bereitschaft, den erzeugten Strom verkaufen die Betreiber zusätzlich am Markt. Sobald ein Drittel des Volumens auf Kraftwerke im Norden entfällt, erhalten Gebote aus dem netztechnischen Süden einen Abschlag von 16.000 Euro je Megawatt auf ihren Gebotswert und rücken damit in der Reihung nach vorn. Die Ausschreibung ist technologieoffen, dürfte aber vor allem neue Gaskraftwerke anziehen. Finanziert werden soll das Modell ab 2031 über eine Umlage auf den Strompreis; Schätzungen liegen bei gut einem Cent je Kilowattstunde.

„Überzeichnet" bedeutet zunächst nur, dass die eingereichten Gebote das Volumen übersteigen. Einige können bei der Prüfung noch ausgeschlossen werden. Ein Zuschlag ersetzt weder Genehmigung noch Netzanschluss, Turbinenbestellung oder endgültige Investitionsentscheidung. Die beihilferechtliche Genehmigung der EU-Kommission steht noch aus, die Unternehmen bieten also ohne Rechtssicherheit. Speicherverbände kritisieren, dass die technischen Anforderungen Langzeitspeicher faktisch ausschließen. Die 12 Gigawatt sind das politische Ausbauziel bis in die 2030er-Jahre, nicht der Umfang dieser Runde.

Die Bundesnetzagentur will die Zuschläge bis zum 3. November veröffentlichen. Am 10. November soll der zweite Gebotstermin bekannt gegeben werden. Erst mit den Zuschlägen wird sichtbar, welche Projekte Unterstützung erhalten und zu welchem Preis. Die Bekanntmachung zur ersten Runde ist auf der Website der Bundesnetzagentur einsehbar.

Konstruktiv 88/100✓ Lösung benannt✓ Belege✓ Grenzen benanntTon: nüchtern

Der Text erklärt ein konkretes Verfahren mit vielen belegten Zahlen und benennt offene Fragen und Kritik ausdrücklich.

Der Beitrag beschreibt nicht nur ein Problem, sondern ein laufendes Verfahren zur Versorgungssicherheit samt Terminen, Mengen und Preisen. Er ordnet ein, was 'überzeichnet' tatsächlich bedeutet, und nennt Hürden wie fehlende EU-Genehmigung, Netzanschluss und Kritik von Speicherverbänden. Der Ton bleibt sachlich und vermeidet Zuspitzung. Noch stärker wäre der Text mit Stimmen von Beteiligten und einer Einordnung, was der Aufschlag auf den Strompreis für Haushalte bedeutet.

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