Der Maskenprozess ist für die Bundesregierung eine tickende Zeitbombe
Konkret prüft der BGH vier Fälle mit zusammen rund 180 Millionen Euro Streitwert; die angekündigte Grundsatzentscheidung wirkt auf etwa 90 weitere Verfahren mit 2,3 Milliarden Euro Streitwert. Hintergrund ist das „Open House"-Verfahren vom Frühjahr 2020: Der Bund garantierte die Abnahme aller angebotenen Masken zu festen Preisen von 4,50 Euro je FFP2-Maske; 535 Lieferanten erhielten 739 Zuschläge. In zweiter Instanz entschied das Oberlandesgericht Köln seit Juni 2024 überwiegend gegen den Bund. Mit rund 130 Händlern hat sich der Bund bereits auf Zahlungen von 406 Millionen Euro verglichen; seine Anwaltskosten belaufen sich auf 108 Millionen Euro.
Der Ausgang ist offen: Der BGH kann die Revisionen des Bundes zurückweisen, ihm recht geben oder die Fälle nach Köln zurückverweisen – dann zöge sich der Streit weiter, bei Verzugszinsen von derzeit rund 630.000 Euro pro Tag. Die im Gesundheitsetat verbliebenen Reste von 1,3 Milliarden Euro würden im Fall einer Niederlage nicht ausreichen; woher der Rest käme, ist ungeklärt.
Die Verhandlung beginnt am Mittwoch in Karlsruhe; wann der Senat sein Urteil verkündet, ließ er zunächst offen. Unabhängig vom Ausgang sind vier weitere Klagen aus anderen Beschaffungswegen mit 320 Millionen Euro Streitwert anhängig.
Sehr faktenreicher, nüchterner Verfahrensbericht mit klar benannten offenen Fragen, aber ohne erkennbaren Lösungs- oder Fortschrittsansatz.
Der Text überzeugt durch viele konkrete Zahlen zu Streitwerten, Vergleichen, Anwaltskosten und Zinsen sowie durch die nüchterne Sprache. Auch die Unsicherheiten werden ehrlich benannt: Der Ausgang des Verfahrens ist offen, und die Finanzierung einer möglichen Niederlage ist ungeklärt. Es fehlt jedoch ein lösungsorientierter Blick, etwa welche Wege zur Beilegung des Streits denkbar sind oder was aus dem Beschaffungsverfahren für künftige Krisen gelernt wurde. Ein solcher Ausblick würde den Text konstruktiver machen.
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