Hessen baut weiter Bürokratie ab
Seit dem 1. Januar 2026 gilt Hessens erstes Bürokratieabbaugesetz: mehr als 120 Einzelmaßnahmen in rund 90 Gesetzen. Das zweite Paket hat das Kabinett am 25. Juni beschlossen; es soll 168 Vorschriften in 70 Gesetzen streichen und nach der Sommerpause in den Landtag kommen. Zuständig ist Entbürokratisierungsminister Manfred Pentz (CDU). Ein drittes Gesetz ist angekündigt. Der Deutschlandfunk hat das Vorhaben am 15. September als Beispiel dafür vorgestellt, wie ein Bundesland den Staat verschlanken will.
Der größte Hebel des ersten Gesetzes ist die Textform: Bei zahlreichen Verwaltungsvorgängen genügt eine E-Mail oder ein Onlineformular statt eines unterschriebenen Papierdokuments. In rund 70 Gesetzen und Verordnungen entfallen Originale oder beglaubigte Kopien. Pflegeheime müssen nicht mehr jährlich die Arbeitszeiten sämtlicher Beschäftigten melden. Das zweite Paket geht weiter: Ausländische Berufs- und Bildungsabschlüsse gelten als anerkannt, wenn die Behörde drei Monate nach Eingang der vollständigen Unterlagen nicht entschieden hat. Erörterungstermine bei Infrastrukturprojekten entfallen im Regelfall. Abwasserkanäle müssen nur noch alle 15 statt alle 10 Jahre kontrolliert werden. Routineberichte werden nur noch bei konkretem Anlass verlangt. Pauschale Verweise auf den „Stand der Technik", mit denen bisher private DIN-Normen automatisch verbindlich wurden, werden in vielen Fällen gestrichen. Beamte sollen bei Ermessensentscheidungen rechtlich besser abgesichert werden. Die hessischen Unternehmerverbände begrüßen das Paket.
Wie viele Arbeitstage, Wartezeiten oder Kosten das erste Gesetz eingespart hat, weist die Landesregierung nicht aus. Minister Pentz spricht von weniger Formularen, digitalen Anträgen und schnelleren Bauvorhaben, nennt dafür aber keine Zahlen. Eine unabhängige Wirkungsbilanz gibt es nicht. Weniger Verfahren bedeutet zudem nicht automatisch bessere Verwaltung: Eine Anerkennung nach drei Monaten schafft Klarheit, sagt aber nichts über die Qualität der Prüfung. Der Wegfall von Erörterungsterminen spart Zeit, nimmt Betroffenen aber die Möglichkeit, Einwände direkt zu besprechen. Seltenere Kanalkontrollen sparen Geld, Schäden fallen dafür später auf. Die Opposition hält das Vorgehen für zu kleinteilig: Grünen-Fraktionschef Mathias Wagner verweist auf den umfassenderen Ansatz Baden-Württembergs, FDP-Fraktionschef Stefan Naas sieht keine erkennbare Systematik und an anderer Stelle neue Bürokratie.
Das zweite Paket ist ein Kabinettsentwurf, kein geltendes Recht. Der Landtag berät nach der Sommerpause, ein Abstimmungstermin steht nicht fest. Ob das Land für das erste Gesetz eine Wirkungsmessung nachliefert, hat es nicht angekündigt. Der Gesetzentwurf und die Presseinformation der Staatskanzlei sind online abrufbar.
Der Text beschreibt konkrete Entlastungsmaßnahmen mit Zahlen und Daten und benennt offen fehlende Wirkungsnachweise sowie Gegenstimmen.
Der Beitrag zeigt nicht nur ein Problem, sondern einen konkreten Lösungsansatz: Welche Regeln wegfallen, wer zuständig ist und wann was gilt. Konkrete Angaben wie 120 Maßnahmen, 168 gestrichene Vorschriften oder die Frist von drei Monaten machen das Vorhaben überprüfbar. Besonders stark ist die ehrliche Einordnung: Es gibt keine unabhängige Wirkungsbilanz, das zweite Paket ist noch kein Gesetz, und die Kehrseiten wie seltenere Kanalkontrollen oder entfallende Erörterungstermine werden benannt. Noch überzeugender wäre der Text mit belastbaren Zahlen zur tatsächlichen Entlastung und Stimmen von Betroffenen aus Verwaltung und Betrieben.
KI-Einschätzung nach festen Kriterien. So bewerten wir →