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Deutsches Verfassungsgericht prüft Steuervorteile für Firmenerben

Wer einen kleineren Betrieb erbt und weiterführt, kann 85 Prozent seines Werts ohne Erbschaftsteuer übernehmen. Für privates Vermögen wie Wertpapiere oder Grundstücke gibt es keine vergleichbare Regel.

Wer einen kleineren Betrieb erbt und weiterführt, kann 85 Prozent seines Werts ohne Erbschaftsteuer übernehmen. Für privates Vermögen wie Wertpapiere oder Grundstücke gibt es keine vergleichbare Regel. Ob das mit dem Grundgesetz, der deutschen Verfassung, vereinbar ist, verhandelt das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Dienstag dieser Woche, wie tagesschau.de berichtet. Am Tag davor prüft es eine Klage des Bundeslands Bayern, das die Steuer den Ländern übertragen will.

Geklagt hat ein Mann, der von seiner Tante ein Wertpapierdepot und Grundstücke erbte und dafür Erbschaftsteuer zahlen musste; er sieht sich gegenüber Unternehmenserben benachteiligt. Das Gericht hatte die Vorteile für sehr große Betriebe 2014 beanstandet. Der Gesetzgeber reagierte 2016 mit einer Prüfung des Bedarfs: Wer mehr als 26 Millionen Euro Betriebsvermögen erbt, zahlt nichts, wenn er die Steuer nachweislich nicht aus seinem verfügbaren Geld begleichen kann. Bayern greift zudem die Freibeträge an, also die steuerfrei vererbbaren Summen, die seit 16 Jahren gleich sind, etwa 400.000 Euro für Kinder.

Wie lange eine Regel hält, ist offen: Das Gericht entschied schon 1995 und 2006 über die Erbschaftsteuer, nun prüft es auch die Nachbesserung nach seinem letzten Urteil. Gegen Bayern argumentiert der Göttinger Juraprofessor Florian Meinel im Auftrag der Grünen: Eine Erbschaftsteuer der Länder führe zu einem „ruinösen Steuerwettbewerb“, und ein von Kindern oder Ehegatten bewohntes Elternhaus bleibe schon heute steuerfrei.

Ein Urteil wird laut tagesschau.de voraussichtlich erst in einigen Monaten verkündet. Verlangt das Gericht Änderungen, muss der Gesetzgeber nachbessern, wie schon nach dem vorigen Urteil. In der Berliner Koalition will die Union die Entscheidung abwarten; die SPD dringt schon länger auf eine Reform.

Konstruktiv 58/100✗ Lösung benannt✓ Belege✓ Grenzen benanntTon: nüchtern

Sachlich und faktenreich erklärter Verfahrensstand mit offenen Fragen, aber ohne eigenen Lösungsansatz über das laufende Gerichtsverfahren hinaus.

Der Text erklärt ruhig und verständlich, worum es beim Streit um die Erbschaftsteuer geht, und nennt konkrete Zahlen wie die 85 Prozent Verschonung, die Grenze von 26 Millionen Euro und den Freibetrag von 400.000 Euro. Er benennt auch ehrlich, dass ein Urteil erst in Monaten fällt und offen ist, ob Änderungen nötig werden. Was fehlt, sind mögliche Reformwege oder Erfahrungen aus anderen Ländern, die zeigen, wie eine tragfähige Regelung aussehen könnte. Mehr Stimmen von Betroffenen und konkrete Gestaltungsoptionen würden den Text konstruktiver machen.

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