Sexualisierte Deepfakes sollen ausdrücklich strafbar werden
Betroffene sollen außerdem leichter erfahren können, wer hinter beleidigenden oder schädigenden Konten steht, und vor Gericht eine zeitweise Sperre solcher Konten beantragen können. Noch gilt das nicht: Der Bundestag muss dem Gesetz erst zustimmen.
Der neue Straftatbestand soll das unerlaubte Herstellen und Verbreiten intimer Bilder erfassen. Dabei soll es keine Rolle spielen, ob die Darstellung echt oder am Computer erzeugt wurde und ob sie öffentlich oder privat weitergegeben wird. Erfasst werden sollen auch voyeuristische Aufnahmen in Saunen oder an FKK-Stränden, sexualisierte Aufnahmen bekleideter Körperstellen und der Besitz von Vergewaltigungsvideos.
Weitere Vorschriften richten sich gegen Personen, die andere wiederholt mit digitalen Ortungsgeräten überwachen. Auch Fake-Profile sollen strafbar werden können, wenn jemand unter der Identität eines realen Menschen dessen Ansehen erheblich schädigt. Bei einer richterlichen Anordnung müssten Plattformen vorhandene Angaben wie Namen, Anschrift oder E-Mail-Adresse herausgeben. Eine Kontosperre wäre nur bei einer schweren Rechtsverletzung und erwarteten weiteren Taten möglich.
Ob die neuen Rechte in der Praxis helfen, hängt von Polizei und Justiz ab. Der Deutsche Richterbund warnt vor fehlendem Personal und Daten, die häufig nicht lange genug gespeichert werden. Kennt eine Plattform nur eine Internetadresse, lässt sich der verantwortliche Anschluss später möglicherweise nicht mehr ermitteln. Der Regierungsentwurf allein löst dieses Problem nicht. Als Nächstes berät der Bundestag über das Gesetz.
Der Text erklärt sachlich geplante Gesetzesmaßnahmen gegen digitale Gewalt und benennt zugleich offen deren Vollzugsgrenzen.
Der Beitrag beschreibt konkrete Lösungsansätze wie neue Straftatbestände, Auskunftsrechte und Kontosperren und bleibt dabei ruhig und präzise. Stark ist, dass er die Umsetzungshürden offen anspricht, etwa fehlendes Personal in der Justiz und zu kurz gespeicherte Daten, inklusive Hinweis auf den Richterbund. Es fehlen allerdings Zahlen zum Ausmaß des Problems sowie Erfahrungen aus anderen Ländern. Konkrete Daten und Stimmen von Betroffenen oder Plattformen würden den Text noch überzeugender machen.
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