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Kindergeld wird 2027 schrittweise automatisch

Der Bundesrat hat am 25. September das Gesetz zum antragslosen Kindergeld passieren lassen. Die Familienkasse soll die Leistung 2027 in vielen Fällen nach der Geburt automatisch auszahlen.

Das Bundesfinanzministerium erwartet dadurch rund 300.000 Anträge weniger im Jahr. Die Umstellung erfolgt allerdings in zwei Stufen und gilt nicht sofort für jedes neugeborene Kind.

Zuerst greift das neue Verfahren bei Familien, die bereits Kindergeld beziehen. Kommt ein weiteres Kind hinzu, soll die Zahlung automatisch an die Person gehen, die das Geld bisher erhält. Erst in der zweiten Stufe wird die Auszahlung auch beim ersten Kind möglich.

Dafür müssen der Verwaltung alle entscheidenden Angaben vorliegen: Mindestens ein Elternteil muss mit dem Kind in Deutschland leben, mindestens ein Elternteil im Inland arbeiten und eine Kontoverbindung muss bekannt sein. Die IBAN kann bereits über ELSTER oder die App IBAN+ beim Bundeszentralamt für Steuern hinterlegt werden.

Die Behörden sollen vorhandene Daten künftig untereinander weitergeben. Nach einer Geburt melden Standes- und Meldebehörden das Kind an das Bundeszentralamt für Steuern. Dieses vergibt die Steuer-ID und übermittelt die notwendigen Angaben an die Familienkasse.

Automatisch bedeutet nicht ungeprüft. Die Familienkasse kontrolliert weiterhin, ob ein Anspruch besteht. Fehlen Angaben oder bestehen Zweifel, erhalten die Eltern wie bisher ein Schreiben und ergänzen die Daten in einem vorausgefüllten Antrag. Auch die Zahl von 300.000 wegfallenden Anträgen ist eine Schätzung des Ministeriums. Ob sie erreicht wird, zeigt sich erst nach der stufenweisen Einführung im Laufe des Jahres 2027.

Konstruktiv 84/100✓ Lösung benannt✓ Belege✓ Grenzen benanntTon: nüchtern

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Der Beitrag beschreibt nicht nur ein Problem, sondern eine konkrete Verbesserung: das automatische Kindergeld und den Weg dorthin über Datenaustausch zwischen Behörden. Er nennt nachvollziehbare Details wie die Voraussetzungen, die zwei Einführungsstufen und den Zeitpunkt 2027. Wichtig ist, dass die Schätzung von 300.000 Anträgen ausdrücklich als Schätzung markiert wird und dass die Prüfung durch die Familienkasse bestehen bleibt. Noch stärker wäre der Text mit Stimmen von Betroffenen oder Fachleuten und einem Hinweis, was bei Verzögerungen passieren könnte.

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