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Unter 13 kein Social Media: Die EU zieht eine Altersgrenze durchs Netz

Unter 13 kein Social Media. Mit 13 und 14 nur ein von den Eltern eingerichtetes Mini-Konto, höchstens eine Stunde am Tag. Ab 15 ein eigenes Profil, bis 18 mit besonderen Schutzregeln. Das hat die EU-Kommission am 17. September als EU Kids Act vorgeschlagen.

Die Kommission hat den EU Kids Act am 17. September als Gesetzesvorschlag angenommen. Kinder unter 13 Jahren sollen soziale Netzwerke nicht nutzen dürfen, unter 3 Jahren gar keine Onlinedienste, von 3 bis 12 nur kindgerechte Angebote unter elterlicher Kontrolle. Für 13- und 14-Jährige sind „Mini-Konten" vorgesehen, die Eltern oder Sorgeberechtigte einrichten und beaufsichtigen, mit eingeschränkten Funktionen und laut von der Leyen höchstens einer Stunde Nutzung täglich. Ab 15 wäre ein persönliches Konto erlaubt. Für alle Minderjährigen sollen Plattformen ein sicheres Design nachweisen: keine suchtfördernden Algorithmen, kein Endlos-Scrollen, keine automatisch startenden Videos, Profile standardmäßig privat, keine Direktnachrichten von Fremden, einfache Melde- und Blockierfunktionen. Erfasst werden soziale Netzwerke, Videoplattformen, Onlinespiele über die Altersfreigaben der App-Stores sowie KI-Chatbots und KI-Begleiter; Bildungs- und Behördendienste sind ausgenommen.

Eine Altersgrenze lässt sich nur kontrollieren, wenn Plattformen das Alter ihrer Nutzer prüfen. Dafür sieht der Vorschlag das EU-Altersverifikationswerkzeug oder gleichwertige staatliche Lösungen vor, in Deutschland die EUDI-Wallet, die Anfang 2027 verfügbar sein soll. An Instagram, TikTok oder Snapchat würde nur die Information übermittelt, ob das vorgeschriebene Alter erreicht ist; Name und Geburtsdatum bleiben beim Nutzer. Neue Konten müssten die Prüfung durchlaufen, für bestehende Konten sind „verhältnismäßige" Kontrollen vorgesehen. Damit trifft die Regel auch Erwachsene, die ein Konto neu anlegen. Ergänzend kündigte von der Leyen für den Herbst einen Digital Fairness Act gegen suchtförderndes Design für alle Nutzer an.

Der EU Kids Act ist ein Kommissionsvorschlag. Parlament und Mitgliedstaaten können ihn ändern; die Verhandlungen dürften Monate oder Jahre dauern, mit Anwendung frühestens 2029 nach Übergangsfristen. Die Stundenbegrenzung stammt aus von der Leyens Rede und ist im Gesetzestext nach bisheriger Lesart nicht als feste Zahl verankert. Viele Plattformen schreiben schon heute ein Mindestalter von 13 Jahren vor, durchgesetzt wird es kaum, und auch die neue Prüfung lässt sich umgehen. Der Deutsche Ethikrat lehnt starre Altersgrenzen ab und plädiert für einen risikobasierten Ansatz; Verbraucherschützer warnen, dass Altersgrenzen das auf Aufmerksamkeit beruhende Geschäftsmodell der Plattformen nicht antasten; Branchenverbände sehen Überschneidungen mit dem Digital Services Act. Wie die Prüfung bei Diensten ohne Konto funktionieren soll, ist offen.

Als Nächstes beraten Europäisches Parlament und Rat über den Entwurf. Bundesbildungsministerin Karin Prien unterstützt die Grenze von 13 Jahren und will im Oktober eigene Eckpunkte vorlegen. Die Streitfragen werden die Altersprüfung, der Datenschutz und die Abgrenzung der erfassten Dienste sein. Der Vorschlag steht auf den Seiten der Kommission zu den Initiativen 2026.

Konstruktiv 88/100✓ Lösung benannt✓ Belege✓ Grenzen benanntTon: nüchtern

Der Text erklärt einen konkreten Regulierungsvorschlag mit Daten, Verfahren und Kritik und benennt offene Fragen sachlich.

Der Beitrag beschreibt nicht nur ein Problem, sondern einen konkreten Lösungsweg mit Altersgrenzen, Designvorgaben und technischer Altersprüfung. Er nennt Termine, Zuständigkeiten und Quellen und lässt Kritik von Ethikrat, Verbraucherschützern und Branchenverbänden zu Wort kommen. Auch Grenzen werden offen benannt, etwa die Umgehbarkeit der Prüfung, der unklare Status der Stundenregel und der lange Gesetzgebungsweg. Noch stärker wäre der Text mit Hinweisen darauf, wie ähnliche Regeln in anderen Ländern bisher gewirkt haben.

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