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Hessen legt beim Bürokratieabbau nach

Hessen hat am 29. September ein zweites Bürokratieabbaugesetz in den Landtag eingebracht. 168 Vorschriften in 70 Gesetzen sollen gestrichen oder vereinfacht werden.

Bereits seit Januar gilt ein erstes Paket, das in vielen Verwaltungsverfahren eine E-Mail oder einfache Kopie anstelle von Papier, Original und Beglaubigung erlaubt. Das Land versucht damit, nicht nur Behörden zu digitalisieren, sondern gesetzliche Pflichten vollständig abzuschaffen.

Das erste Gesetz erleichtert unter anderem Anträge bei Behörden und den Umgang mit staatlichen Fördermitteln. Pflegeheime müssen nicht mehr jährlich detailliert über die Arbeitszeiten aller Beschäftigten berichten. Vereine benötigen bei kleineren Förderbeträgen weniger Nachweise. Nach Darstellung der Landesregierung sollen Bürger, Unternehmen und Verwaltungen dadurch Zeit und Wege sparen.

Das zweite Paket soll vor allem Genehmigungen beschleunigen. Ausländische Berufs- und Bildungsabschlüsse gelten nach drei Monaten als anerkannt, wenn alle Unterlagen vorliegen und die Behörde nicht widerspricht. Bei größeren Infrastrukturprojekten sollen Erörterungstermine künftig im Regelfall entfallen. Behörden und Unternehmen sollen außerdem nur noch bei einem konkreten Anlass Berichte erstellen, statt sie regelmäßig automatisch vorzulegen.

Ob die Änderungen Verfahren tatsächlich beschleunigen, ist bisher nicht unabhängig ausgewertet worden. Die Zahl gestrichener Vorschriften sagt noch nicht, wie viele Arbeitstage oder Kosten eingespart werden. Zudem ist das zweite Paket noch kein geltendes Recht. Zunächst muss der hessische Landtag darüber beraten. Ein drittes Bürokratieabbaugesetz hat die Landesregierung bereits angekündigt.

Konstruktiv 78/100✓ Lösung benannt✓ Belege✓ Grenzen benanntTon: nüchtern

Der Text beschreibt konkrete Entlastungsmaßnahmen, belegt sie mit Beispielen und benennt offen, dass Wirkung und Rechtskraft noch ungeklärt sind.

Statt nur über Bürokratie zu klagen, zeigt der Beitrag konkrete Schritte: entfallende Nachweispflichten, Fristen bei der Anerkennung von Abschlüssen, weniger Routineberichte. Positiv ist der eigene Absatz zu den Grenzen, der ehrlich sagt, dass es keine unabhängige Auswertung gibt und das zweite Paket noch nicht beschlossen ist. Es fehlen allerdings harte Zahlen zu eingesparter Zeit oder Kosten sowie Stimmen von Betroffenen oder Kritikern, etwa zum Wegfall der Erörterungstermine. Konkrete Messgrößen und eine Gegenposition würden den Text noch überzeugender machen.

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