Aus dem Todesstreifen wird ein Nationales Naturmonument
Mecklenburg-Vorpommern hat seinen Abschnitt von der Ostsee bis zur Elbe am 17. September unter Schutz gestellt, rund 4.500 Hektar auf etwa 173 Kilometern Länge. Damit haben alle fünf ostdeutschen Flächenländer ihren Teil des Grünen Bandes zum Nationalen Naturmonument erklärt, der strengsten Schutzkategorie für Landschaften von besonderer Bedeutung.
Das Grüne Band folgt auf rund 1.390 Kilometern der ehemaligen Grenze zwischen DDR und Bundesrepublik, von der Ostsee bis nach Bayern. Es ist zwischen 50 und 200 Meter breit und umfasst etwa 177 Quadratkilometer. Gezählt wurden dort mehr als 5.000 Tier- und Pflanzenarten, darunter über 1.200, die auf den Roten Listen der bedrohten Arten stehen, sowie 146 verschiedene Biotoptypen, von denen etwa zwei Drittel als gefährdet gelten. Das macht den Streifen zum größten zusammenhängenden Biotopverbund Deutschlands. Erhalten sind daneben Grenzanlagen, Gedenkorte und Spuren aufgegebener Ortschaften.
Die Idee stammt vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, der sich am 9. Dezember 1989, einen Monat nach dem Mauerfall, in Hof traf und den Schutz des Streifens beschloss; es war das erste gesamtdeutsche Naturschutzprojekt. Den rechtlichen Rahmen liefert seit 2010 Paragraf 24 des Bundesnaturschutzgesetzes: Ein Nationales Naturmonument schützt Gebiete, die wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit herausragend sind, ausdrücklich auch aus natur- oder kulturgeschichtlichen Gründen, und zwar so streng wie ein Naturschutzgebiet. Thüringen machte 2018 den Anfang, es folgten Sachsen-Anhalt 2019, Brandenburg 2022, Hessen 2023 als erstes westliches Land und Sachsen im April 2026.
Dass die Länder nachzogen, hat einen Grund: Etwa 13 Prozent des Grünen Bandes, rund 181 Kilometer, sind durch Äcker, Straßen und Bebauung unterbrochen, und knapp ein Drittel der Flächen ist in Privatbesitz. Ein achtjähriges Projekt des BUND im Bundesprogramm Biologische Vielfalt hat gezeigt, dass sich das reparieren lässt. Mit 3,96 Millionen Euro Bundesmitteln, 1,09 Millionen Euro Spenden und Lotto-Geldern wurden 310 Hektar gekauft; im Altmarkkreis Salzwedel ist der Korridor auf 17 Kilometern durchgehend geschlossen. Die Wirkung ist messbar: Die Zahl der Braunkehlchen-Brutpaare stieg dort von 21 im Jahr 2016 auf 65 im Jahr 2019, die Vogel-Azurjungfer, eine seltene Libelle, besiedelte statt fünf Kilometern Gräben vierzehn. Ein Folgeprojekt zur Quervernetzung mit der umliegenden Landschaft lief bis Ende 2025 und unterstützte Landwirte fachlich und finanziell bei naturverträglicher Bewirtschaftung.
In Mecklenburg-Vorpommern waren große Teile ohnehin schon geschützt, etwa in den Biosphärenreservaten Schaalsee und Flusslandschaft Elbe sowie in Natura-2000-Gebieten. Die neue Verordnung führt sie unter einem Dach zusammen; das Umweltministerium betont, dass für private Eigentümer keine zusätzlichen Einschränkungen entstehen. Durchgehend ist das Band deshalb auch hier nicht. Nicht einbezogene Grundstücke und das niedersächsische Amt Neuhaus, das den Landesabschnitt teilt, unterbrechen den Korridor an mehreren Stellen. Umweltminister Till Backhaus sagte, man wolle die Lücken perspektivisch schließen; welche Flächen hinzukommen sollen, wie sie erworben werden und bis wann, legt die Verordnung nicht fest. Ein bundesweites Zieldatum für einen vollständigen Lückenschluss existiert ebenfalls nicht. Offen bleiben außerdem Niedersachsen und Schleswig-Holstein, die ihre Abschnitte noch nicht ausgewiesen haben; Bayern hat keinen.
Der nächste Schritt liegt bei diesen beiden Ländern und beim Flächenkauf in den Lücken. Jessica Sommer vom BUND Mecklenburg-Vorpommern nennt als Ziel einen durchgängigen Biotopverbund. Die Verordnung und die Karten der Schutzgrenzen veröffentlicht das Umweltministerium in Schwerin.
Der Text verbindet einen konkreten Schutzfortschritt mit belastbaren Zahlen und benennt offen Lücken, fehlende Fristen und ausstehende Bundesländer.
Der Beitrag beschreibt nicht nur ein Naturschutzproblem, sondern zeigt einen erreichten Fortschritt und wie er zustande kam, samt Finanzierung, Flächenkäufen und messbaren Erfolgen bei Vogel- und Libellenbeständen. Belege sind dicht und überprüfbar, von Hektarzahlen über Gesetzesgrundlagen bis zu Zeitpunkten und handelnden Akteuren. Auch die Grenzen stehen deutlich da: unterbrochene Abschnitte, Privatbesitz, fehlende Zieldaten und zwei Länder, die noch nicht nachgezogen sind. Mehr Gewicht bekäme der Text durch Stimmen von Betroffenen wie Landwirten oder Grundeigentümern und durch eine Einordnung, woran der Lückenschluss bisher scheitert.
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