Deutschland bringt den Personalausweis aufs Smartphone
Die Europäische Union verlangt von jedem Mitgliedsland eine App für den Ausweis auf dem Smartphone. In Deutschland hat der Bundestag, das nationale Parlament, dafür die gesetzliche Grundlage geschaffen, wie die Tagesschau am 15. Oktober berichtet. Am 2. Januar 2027 soll die App "d-you" starten, in der sich der Personalausweis speichern lässt. Weil ältere Menschen ihren Ausweis nicht mehr erneuern müssen, könnten nach grober Schätzung etwa 285.000 Anträge pro Jahr wegfallen.
Mit der App sollen sich Nutzer online gegenüber Behörden, Dienstleistern und Vertragspartnern ausweisen können; die Nutzung ist freiwillig. Schritt für Schritt sollen weitere Dokumente wie der Führerschein hinzukommen. Deutschland setzt damit eine Verordnung der EU um. Der Personalausweis älterer Menschen bleibt auch nach Ablauf gültig, weil eine Neubeantragung laut Gesetzentwurf im Alter großen Aufwand bedeuten könne. Ändert sich der Wohnort, muss er zudem im Reisepass nicht mehr umgetragen werden. Nach Schätzung des Gesetzentwurfs könnten so rund 1,2 Millionen Ummeldungen auf Ämtern wegfallen.
Die Ausnahme beim Personalausweis gilt nur für Menschen, die beim letzten Antrag 70 Jahre oder älter waren. Ihr abgelaufener Ausweis ist vor allem für den Alltag gedacht, etwa für Polizeikontrollen. Seine Online-Funktion erlischt, und für Reisen innerhalb der EU bleibt ein gültiges Dokument empfehlenswert. Zudem muss der Bundesrat, die Vertretung der deutschen Bundesländer, der Neuregelung noch zustimmen.
Als Nächstes ist der Bundesrat am Zug; einen Termin für seine Abstimmung nennt der Bericht nicht. Für die App ist das Ziel weiter gesteckt: Langfristig soll sie allein genügen, um sich auszuweisen, sodass die Plastikkarte zu Hause bleiben könnte.
Der Text erklärt eine konkrete Neuerung mit Zahlen, Zeitplan und offenen Punkten in sachlichem Ton.
Der Beitrag beschreibt nicht nur eine Veränderung, sondern zeigt den konkreten Nutzen: weniger Behördengänge, eine freiwillige App, ein klares Startdatum. Zahlen aus dem Gesetzentwurf und der Verweis auf die Tagesschau machen die Angaben nachvollziehbar. Auch Einschränkungen kommen vor, etwa die erloschene Online-Funktion, die Altersgrenze und die noch ausstehende Zustimmung der Länderkammer. Mehr Gewicht bekäme der Text durch Stimmen von Fachleuten zu Datenschutz oder digitaler Teilhabe und durch Erfahrungen aus Ländern, die solche Ausweis-Apps bereits nutzen.
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