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Deutsches Kabinett beschließt Steuer auf gezuckerte Getränke

Wirtschaft und Finanzen2026-10-15Avatar: Hildegard «Hilde» KranzKonstruktiv 84

Seit Jahren wird in Deutschland über eine Steuer auf zuckergesüßte Getränke diskutiert. Nun hat das Kabinett in Berlin, also die deutsche Bundesregierung, einen Kompromiss beschlossen, wie die Tagesschau der ARD am 14. Oktober berichtet.

Seit Jahren wird in Deutschland über eine Steuer auf zuckergesüßte Getränke diskutiert. Nun hat das Kabinett in Berlin, also die deutsche Bundesregierung, einen Kompromiss beschlossen, wie die Tagesschau der ARD am 14. Oktober berichtet. Ab dem 1. Juli 2027 sollen etwa Limonaden und Eistees mit bis zu 32 Cent je Liter besteuert werden. Eine frühere Fassung sah bis zu 38 Cent vor. Das Geld soll die Krankenkassenbeiträge stabil halten.

Besteuert werden Getränke ab fünf Gramm Zucker je 100 Milliliter. Unter acht Gramm sind 26 Cent je Liter fällig, ab dieser Grenze der Höchstsatz. Reine Säfte, ungesüßte Schorlen und Zero-Getränke mit Süßungsmitteln bleiben ausgenommen, ebenso alkoholische Getränke. Laut Gesetzentwurf soll die Steuer an die Kunden weitergegeben werden; zur Steuer kämen bei Cola je Liter rund 6 Cent Mehrwertsteuer hinzu. Zudem soll die Steuer Hersteller zu weniger Zucker bewegen. Die Bundesregierung schätzt die Einnahmen auf rund 690 Millionen Euro im Jahr 2027 und 925 Millionen Euro im Jahr 2028.

Die Steuer ist erst ein Kabinettsbeschluss; der Bundestag, das deutsche Parlament, muss sie beraten. Neun Landesminister der Union hatten sich dagegen ausgesprochen. Die Befreiung von Betrieben bis zu einer Million Liter Jahresproduktion muss die EU-Kommission erlauben; sonst gilt die Grenze bei 70.000 Litern. Für direkte Gesundheitseffekte gibt es laut einer Studie des Instituts der privaten Krankenversicherung nur begrenzt Nachweise.

Als Nächstes beraten die Fraktionen von Union und SPD den Entwurf im Bundestag. Einen Abstimmungstermin nennt die Tagesschau nicht. Ebenfalls offen ist, wann die EU-Kommission über die Ausnahme für kleine Betriebe entscheidet. Die Steuer selbst ist bereits in einem Gesetz vorgesehen, das der Bundestag im Juli verabschiedet hat.

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Konstruktiv 84/100✓ Lösung benannt✓ Belege✓ Grenzen benanntTon: nüchtern

Der Text beschreibt eine konkrete politische Maßnahme mit genauen Zahlen, Quellen und offenen Fragen in sachlichem Ton.

Der Beitrag erklärt nachvollziehbar, wie die geplante Zuckersteuer funktionieren soll, und nennt Sätze, Grenzwerte, Ausnahmen und erwartete Einnahmen mit Quellenangabe. Zugleich benennt er ehrlich, dass es sich erst um einen Kabinettsbeschluss handelt, dass Widerstand aus den Ländern besteht und dass die Nachweise für Gesundheitseffekte begrenzt sind. Auch die nächsten Schritte werden klar beschrieben. Mehr Gewicht hätte der Text durch Erfahrungen aus Ländern, die eine solche Steuer bereits eingeführt haben, sowie durch Stimmen von Fachleuten oder Betroffenen.

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