Auch Buchungsportale müssen bei Flugausfall Geld zurückzahlen
Wer einen Flug über ein Buchungsportal bucht, soll bei einem Ausfall künftig auch von dort sein Geld zurückbekommen. Das Europaparlament hat im französischen Straßburg ein Gesetz beschlossen, das solche Drittanbieter zur Erstattung verpflichtet, wie die Tagesschau am 20. Oktober berichtet. Für Fluggäste gilt damit dasselbe wie bei einer Buchung direkt bei der Fluggesellschaft. Transportunternehmen und Buchungsportale haben ein Jahr Zeit, um sich umzustellen.
Erstattet werden müssen auch angefallene Vermittlungsgebühren. Zudem soll die EU-Kommission auf ihrer Internetseite ein einheitliches Formular anbieten, mit dem Passagiere eine Erstattung oder Entschädigung beantragen können, egal ob sie mit Flugzeug, Bus, Bahn oder Fähre reisen. Begleitpersonen von Menschen mit Behinderungen dürfen künftig kostenlos mitfliegen; in Bus und Bahn gilt das schon. Außerdem soll EU-weit einheitlich festgelegt werden, welche Hunde als Assistenzhunde zugelassen sind, also Hunde, die Menschen mit Behinderung im Alltag helfen. Die Einhaltung prüfen nationale Aufsichtsbehörden, in Deutschland etwa das Luftfahrt-Bundesamt; bei Verstößen drohen Bußgelder.
Geltendes Recht ist das Gesetz noch nicht: Der Rat der 27 EU-Länder muss zustimmen, was laut Tagesschau als Formalie gilt. Offen bleibt, wie hoch die Bußgelder ausfallen und innerhalb welcher Frist Portale zahlen müssen. Wann genau die Übergangszeit beginnt, nennt der Bericht nicht. Ob die Erstattungspflicht der Portale auch für Bahn- oder Busreisen gilt, lässt der Bericht ebenfalls offen.
Als Nächstes stimmt der Rat ab; einen Termin nennt der Bericht nicht. Danach läuft die Übergangszeit für die Unternehmen. Die Regeln ergänzen die im Sommer beschlossene Reform der Fluggastrechte, die unter anderem Zusatzkosten für Gepäck übersichtlicher machen soll.
Der Text beschreibt eine konkrete Verbesserung für Fluggäste, nennt Quelle, Details und Zuständigkeiten und legt offene Punkte wie Bußgeldhöhe, Fristen und Ratsentscheidung ehrlich dar.
Der Text zeigt einen greifbaren Fortschritt: Buchungsportale sollen bei Ausfällen erstatten, auch Vermittlungsgebühren. Er nennt Quelle, Datum, Übergangsfrist von einem Jahr und die zuständigen Aufsichtsbehörden. Ehrlich benennt er, dass der Rat noch zustimmen muss und Bußgelder, Zahlungsfristen und Termine offen sind. Der Score stiege mit Zahlen zur bisherigen Problemlage, etwa wie oft Erstattungen über Portale scheitern, und mit Einschätzungen von Verbraucherschützern oder Branche.
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