Abgelehnte Kunden erhalten leichter Auskunft zum Schufa-Score
Banken und Vermieter prüfen mit dem Schufa-Score, ob jemand zahlen kann; wie der Wert entsteht, bleibt meist undurchsichtig. Nun hat der Bundesgerichtshof, das höchste deutsche Zivilgericht in Karlsruhe, laut Tagesschau vom 21. Oktober über die Klagen von vier Privatpersonen entschieden. Die Schufa muss ihre Berechnung offenlegen, wenn der Score entscheidend dafür war, dass sich ein Unternehmen für oder gegen einen Vertrag mit dem Verbraucher entschied.
Den Nachweis, dass der Score maßgeblich war, muss weiterhin der Kläger führen; das Gericht hat ihn aber erleichtert. Es genügt zu zeigen, dass die Schufa den Wert an eine Bank oder ein Unternehmen weitergab und der Betroffene kurz darauf zum Beispiel keinen Kredit bekam. Dann wird vermutet, dass der Score ausschlaggebend war, und es besteht ein Anspruch auf umfassende Auskunft. Die unteren Gerichte müssen diese Grundsätze nun in den Verfahren I ZR 227/25 bis I ZR 230/25 anwenden.
Das Urteil betrifft das alte Score-System der Schufa, das wegen einer Übergangsfrist noch bis Ende 2028 genutzt werden kann. Zum neuen System, das die Schufa selbst für klarer hält, sagt es nichts. Ohne eine Vertragsentscheidung, für die der Score maßgeblich war, besteht kein Anspruch. Ob die Kläger am Ende Auskunft erhalten, klären erst die unteren Gerichte.
Im November treten neue Regeln im Datenschutzrecht in Kraft, die solche Auskünfte erleichtern sollen; im selben Monat will die Schufa nach eigenen Angaben auch den alten Score transparenter machen. Parallel müssen die unteren Gerichte die Fälle nach den neuen Grundsätzen entscheiden.
Der Text erklärt ein Urteil mit Aktenzeichen und Quelle, zeigt den erleichterten Auskunftsanspruch und benennt klar, was das Urteil nicht regelt und was offen bleibt.
Der Text nennt den Fortschritt für Verbraucher, nämlich einen erleichterten Anspruch auf Auskunft über die Score-Berechnung, und stützt ihn mit Quelle, Datum und Aktenzeichen. Er ist ehrlich bei den Grenzen: Das neue Score-System ist nicht betroffen, und ob die Kläger Auskunft erhalten, ist offen. Noch höher läge der Wert mit Stimmen von Betroffenen oder Verbraucherschützern und einer Einschätzung, wie viele Menschen konkret profitieren könnten.
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