Bundestag verschärft Strafen für Einsatz von K.-o.-Tropfen
Der Bundesgerichtshof hatte geurteilt, K.-o.-Tropfen seien keine „gefährlichen Werkzeuge“. Als Reaktion darauf hat der Bundestag nun härtere Strafen beschlossen, wie tagesschau.de am 6. November berichtet. Wer Opfer mit solchen heimlich verabreichten Betäubungsmitteln wehrlos macht, um sie zu vergewaltigen oder auszurauben, muss künftig mit mindestens fünf Jahren Haft rechnen. Bisher lag die Mindeststrafe bei drei Jahren. Betroffen sind in den meisten Fällen Frauen. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will damit mögliche Täter abschrecken.
Ob höhere Strafen wirken, ist umstritten. Nina Fuchs vom Verein „Kein Opfer“ nennt sie Symbolpolitik: Die meisten Fälle würden nie angezeigt, Verurteilungen gebe es kaum. Viele der Mittel sind im Blut nur etwa sechs Stunden nachweisbar. Eine bundesweite Polizeistatistik zu solchen Taten fehlt.
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