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Gesetzentwurf soll günstigeres Bauen ohne Klagerisiko erlauben

Weicht ein Architekt in Deutschland von üblichen Baustandards ab, droht ihm bisher eine Klage des Käufers. Ein Gesetzentwurf der deutschen Bauministerin Verena Hubertz und der Justizministerin Stefanie Hubig, beide SPD, soll das ändern.

Weicht ein Architekt in Deutschland von üblichen Baustandards ab, droht ihm bisher eine Klage des Käufers. Ein Gesetzentwurf der deutschen Bauministerin Verena Hubertz und der Justizministerin Stefanie Hubig, beide SPD, soll das ändern. Wie die Tagesschau am 25. Oktober berichtet, sollen Bauherren und Planer beim sogenannten Gebäudetyp E künftig vorab vertraglich auf nicht zwingende Standards verzichten können. Fachleute schätzen, dass die Baukosten so um etwa zehn Prozent sinken.

Gemeint sind Komfortstandards, die sich in Jahren niedriger Kreditzinsen etabliert haben: eine bestimmte Zahl von Steckdosen im Wohnzimmer, extra hohe Decken, besonders dicke Fenster und Wände für den Schallschutz. Vieles davon zählt zu den „Anerkannten Regeln der Technik“. Laut dem Entwurf, der dem ARD-Hauptstadtstudio vorliegt, wird der Gebäudetyp E eine eigene, freiwillige Vertragskategorie für Einfamilienhäuser und Mehrfamilienhäuser. Das E steht für einfach. Wählen die Parteien ihn nicht, gelten die bisherigen Regeln. Bei der Sicherheit werde es keine Abstriche geben, sagt Hubig.

Die Kostenersparnis ist eine Schätzung ungenannter Fachleute. In der Koalition aus Union und SPD war der Ansatz umstritten: Jan-Marco Luczak, baupolitischer Sprecher der Unionsfraktion, wollte einfaches Bauen ohne neuen Vertragstyp zum „neuen Normal“ machen. Sein Einwand: Es drohe ein Zwei-Klassen-Bauen. Ein erstes Richtfest nach den neuen Regeln wäre laut Bericht frühestens in zwei Jahren denkbar.

Der Entwurf geht nun an die Bundesländer und die Verbände, die Kritik äußern können. Danach entscheidet die Bundesregierung, ob sie ihn, gegebenenfalls geändert, offiziell auf den Weg bringt. Einen Termin nennt der Bericht nicht; angekündigt hatten die Ministerinnen den Entwurf schon für den Sommer.

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Konstruktiv 80/100✓ Lösung benannt✓ Belege✓ Grenzen benanntTon: nüchtern

Der Text erklärt sachlich einen Gesetzentwurf als Lösungsansatz für teures Bauen, nennt Quellen, Beispiele und Kritik, lässt aber die Kostenschätzung unbelegt.

Der Text stellt mit dem Gebäudetyp E einen konkreten Lösungsansatz vor und erklärt verständlich, was sich ändern soll. Er nennt Quellen wie Tagesschau und ARD-Hauptstadtstudio, Beispiele für Standards und den weiteren Verfahrensweg. Auch Grenzen werden benannt: Die Einsparung von etwa zehn Prozent ist nur eine Schätzung ungenannter Fachleute, die Union äußert Kritik, und das erste Richtfest wäre frühestens in zwei Jahren denkbar. Mehr Gewicht hätte der Text mit nachvollziehbaren Belegen für die Kostenschätzung, etwa Berechnungen oder Erfahrungen aus Pilotprojekten, und mit Stimmen von Bauherren oder Verbraucherschützern.

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