Bundesrat fordert Recht auf Vergessen nach Krebs
Wer Krebs überstanden hat, erlebt bei Versicherungen und Krediten oft noch Jahre später Nachteile. Der Bundesrat, die Vertretung der Bundesländer, fordert deshalb ein Recht auf Vergessenwerden, wie der Deutschlandfunk am 27. Oktober berichtet. Nach bestimmten Fristen soll eine geheilte Krebserkrankung nicht mehr angegeben werden müssen. 2023 lebten in Deutschland geschätzt mehr als 4,7 Millionen Menschen, bei denen in den Jahrzehnten zuvor Krebs festgestellt worden war.
Die Länder verlangen zweierlei: Nach Ablauf medizinisch begründeter Fristen sollen frühere Krebserkrankungen bei bestimmten Verträgen nicht mehr offengelegt werden müssen, und vorhandene Daten dazu sollen nicht mehr verwertet werden dürfen. Gelten soll das für Versicherungen, Kredite und Adoptionen. Betroffene berichten, dass Beiträge für eine Risikolebensversicherung teils mehr als doppelt so hoch seien. Die Überlebenschancen steigen: Die Schätzung des Zentrums für Krebsregisterdaten umfasst Diagnosen aus 25 Jahren, in denen die Krebssterberate laut Robert Koch-Institut bei Männern um 31 und bei Frauen um 21 Prozent sank, bereinigt um die Alterung der Bevölkerung.
Wie lang die Fristen sein sollen, nennt der Bericht nicht. Die Initiative „Recht auf Vergessen“, deren Petition mehr als 140.000 Unterstützer hat, will spätestens fünf Jahre nach der Heilung einen Schlussstrich, wie in Frankreich; Italien setzt grundsätzlich zehn Jahre an. Der Versicherungsverband GDV widerspricht: Eine pauschale Frist lasse die Risiken nicht verschwinden, Versicherungen würden für alle künftigen Versicherten teurer.
Als Nächstes ist die Bundesregierung am Zug. Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) hat angekündigt, den Vorstoß der Länder zeitnah umzusetzen. Einen Termin für einen Gesetzentwurf nennt der Bericht nicht; an dessen Fristen wird sich zeigen, wie weit der Schutz reicht.
Der Text beschreibt das Problem, nennt den Lösungsvorschlag mit Zahlen und Vergleichen aus Frankreich und Italien und lässt auch die Gegenposition der Versicherer zu.
Der Text zeigt eine konkrete politische Antwort, das Recht auf Vergessenwerden, und belegt sie mit Zahlen zu Betroffenen, Beiträgen und sinkender Krebssterblichkeit. Er bleibt sachlich und benennt offene Punkte wie die Länge der Fristen und den fehlenden Termin für einen Gesetzentwurf. Auch der Einwand des Versicherungsverbands wird fair dargestellt. Höher könnte der Wert ausfallen, wenn Erfahrungen aus Frankreich oder Italien mit Ergebnissen belegt wären und die Angaben zur Beitragserhöhung eine überprüfbare Quelle hätten.
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